Kos­ten­über­nah­me durch Krankenkassen

Als gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ter wer­den die Kos­ten für Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in der Regel nicht über­nom­men. Sie sind somit Selbstzahler/in in mei­ner Pri­vat­pra­xis und haben die Kos­ten für die Behand­lungs­ein­heit selbst­stän­dig und voll­um­fäng­lich zu bezah­len. Eine Kos­ten­über­nah­me durch pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Bei­hil­fe ist, soweit Sie das möch­ten, häu­fig mög­lich. Dies hängt von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und von den gewähl­ten Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen ab. Bit­te klä­ren Sie dies vor­ab mit Ihrer jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft. Dif­fe­ren­zen zu den erstat­te­ten Leis­tun­gen durch Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung haben Sie aber in jedem Fall selbst voll­stän­dig zu zahlen.

Steu­er­lich absetzbar

Hono­ra­re für psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen kön­nen in der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung als soge­nann­te “Son­der­aus­ga­ben” gel­tend gemacht wer­den. Nach einem Urteil des FG Müns­ter (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lungs­kos­ten auch dann als “außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen” anzu­er­ken­nen, wenn sie von Pri­vat­the­ra­peu­ten oder Pri­vat­kli­ni­ken in Rech­nung gestellt wor­den sind.

Sozi­al­ta­rif

Mir ist es ein Anlie­gen, Psy­cho­the­ra­pie mög­lichst vie­len Men­schen zu ermög­li­chen. Daher bie­te ich einen Sozi­al­ta­rif für Men­schen an, die auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung (z. B. in Form von Arbeitslosengeld/Hartz IV) ange­wie­sen sind, sowie für Schü­le­rIn­nen und Stu­die­ren­de ohne eige­nes Ein­kom­men und elter­li­che Unter­stüt­zung. Spre­chen Sie mich ger­ne bei Ter­min­ver­ein­ba­rung dar­auf an und wir fin­den gemein­sam eine Lösung.

Bar­rie­re­frei­heit

Die Pra­xis befin­det sich im drit­ten Ober­ge­schoss und ist lei­der nicht kom­plett bar­rie­re­frei zugäng­lich. Ein Auf­zug ist zwar vor­han­den, die­ser ist aber nicht groß genug für einen Roll­stuhl. Ger­ne kom­me ich bei Bedarf zu Ihnen nach Hau­se. Beach­ten Sie hier­bei bit­te die anfal­len­den Fahrtkosten.

Kos­ten­über­nah­me durch Krankenkassen

Als gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­ter wer­den die Kos­ten für Psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in der Regel nicht über­nom­men. Sie sind somit Selbstzahler/in in mei­ner Pri­vat­pra­xis und haben die Kos­ten für die Behand­lungs­ein­heit selbst­stän­dig und voll­um­fäng­lich zu bezah­len. Eine Kos­ten­über­nah­me durch pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen, Zusatz­ver­si­che­run­gen oder Bei­hil­fe ist, soweit Sie das möch­ten, häu­fig mög­lich. Dies hängt von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und von den gewähl­ten Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen ab. Bit­te klä­ren Sie dies vor­ab mit Ihrer jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft. Dif­fe­ren­zen zu den erstat­te­ten Leis­tun­gen durch Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung haben Sie aber in jedem Fall selbst voll­stän­dig zu zahlen.

Steu­er­lich absetzbar

Hono­ra­re für psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen kön­nen in der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung als soge­nann­te “Son­der­aus­ga­ben” gel­tend gemacht wer­den. Nach einem Urteil des FG Müns­ter (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lungs­kos­ten auch dann als “außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen” anzu­er­ken­nen, wenn sie von Pri­vat­the­ra­peu­ten oder Pri­vat­kli­ni­ken in Rech­nung gestellt wor­den sind.

Sozi­al­ta­rif

Mir ist es ein Anlie­gen, Psy­cho­the­ra­pie mög­lichst vie­len Men­schen zu ermög­li­chen. Daher bie­te ich einen Sozi­al­ta­rif für Men­schen an, die auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung (z. B. in Form von Arbeitslosengeld/Hartz IV) ange­wie­sen sind, sowie für Schü­le­rIn­nen und Stu­die­ren­de ohne eige­nes Ein­kom­men und elter­li­che Unter­stüt­zung. Spre­chen Sie mich ger­ne bei Ter­min­ver­ein­ba­rung dar­auf an und wir fin­den gemein­sam eine Lösung.

Bar­rie­re­frei­heit

Mei­ne Pra­xis befin­det sich im drit­ten Ober­ge­schoss und ist lei­der nicht kom­plett bar­rie­re­frei zugäng­lich. Es gibt zwar einen Auf­zug, die­ser ist aber zu klein für einen Roll­stuhl. Ger­ne kom­me ich bei Bedarf zu Ihnen nach Hau­se. Beach­ten Sie hier­bei bit­te die anfal­len­den Fahrtkosten.

Ein­zel­sit­zung Psychotherapie/psychologische Beratung Ein­heit à 60 Minuten 80,00 €
Sozi­al­ta­rif (mit Nachweis) Ein­heit à 60 Minuten 45,00 €
Fahrt­kos­ten Pro Kilo­me­ter 0,35 €

Einzelsitzung Psychotherapie/ psychologische Beratung

80,00
  • Ein­heit à 60 Minuten

Sozialtarif (mit Nachweis)

45,00
  • Ein­heit à 60 Minuten

Fahrtkosten

0,35
  • pro Kilo­me­ter